Führerschein auf Probe

Der Führerschein „auf Probe“ wird beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis erteilt. Alles Wichtige zur Probezeit und zu Konsequenzen bei Fehlverhalten erläutern die ADAC Juristen.

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis – ausgenommen sind die Klassen AM, L und T – wird der Führerschein „auf Probe“ erteilt. Dabei handelt es sich um eine reguläre Fahrberechtigung, bei der aber besondere Folgen an ein Fehlverhalten geknüpft werden. Die Clubjuristen haben die häufigsten Fragen zur Fahrerlaubnis auf Probe beantwortet.Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis. Das heißt mit der Aushändigung des Führerscheins. Wenn statt des Führerscheindokuments ersatzweise eine befristete, nur im Inland geltende, Prüfbescheinigung erteilt wird, beginnt damit die Probezeit. Das ist insbesondere beim Begleiteten Fahren ab 17 der Fall.

Fragen und Antworten zum Thema (FAQ) siehe: https://www.adac.de

  18. Februar 2019
  Kategorie: Ausbildung
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