Traktor-Führerschein Klasse L
Kurzinfo zum Traktor-Führerschein Klasse L
Der Führerscheinklasse L erlaubt das Führen von
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, selbstfahrenden Futtermischwagen, Stapler und anderen Flurförderzeugen mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.
Mindestalter | 16 Jahre |
Erforderliche Unterlagen | Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
Quellen:
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.
- www.adac.de
Unterricht findet an folgenden Tagen statt:
Dienstags | 18:00 bis 20:30 Uhr |
Donnerstags | 18:30 Uhr – 20:00 Uhr |