Theorieunterricht / Praxis
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Je nachdem, welcher Führerschein / welche Fahrerlaubnisklasse angestrebt wird sind unterschiedlich lange Theorie- und Praxis-Einheiten vorgeschrieben.
„Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung.“ – § 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO 2012).
Theorie- und Praxisstunden: Klasse A
Mofa |
Theorie: 6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet. Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden. Praxis: 90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts |
AM |
Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 2 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) |
A1, A2, A |
Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben. Praxis: 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit (Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung – die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) |
Theorie- und Praxisstunden: Klasse B
B |
Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 2 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis: 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) |
B96 |
Theorie: 150 Minuten (2,5 Stunden) Praxis: Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Std.) Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Std.) |
BE |
Theorie: Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben Praxis: 3 Fahrstunden Überland 1 Fahrstunde Autobahn 1 Fahrstunde bei Dunkelheit Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) |
Unterrichtszeiten:
Dienstag | 18:30 Uhr – 20:00 Uhr |
Donnerstag | 18:30 Uhr – 20:00 Uhr |