Führerscheinklassen Pkw

Kurzinfo zu den Pkw- Führerscheinklassen B / B96 / BE

Der Führerscheinklasse B erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen (außer Krafträdern) mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen.

Welche Autos und welche Gespanne dürfen mit der Fahrerlaubnisklasse B geführt werden? Wann benötigt man die Anhängerklasse BE und wann genügt die Klasse B96? Hier die Fakten kleiner Überblick:

  • Nur das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren ist für die Fahrerlaubnisklasse entscheidend.
  • Zuladung oder tatsächliches Gewicht sind für die Führerscheinklasse nicht entscheidend.
  • Wer ohne die richtige Klasse ein Kraftfahrzeug führt, der begeht eine Straftat.
Erlaubte FahrzeugeKraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM), mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz), auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg), auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Erlaubte Fahrzeuge bei Eintragung der Schlüsselziffer B96 Kombinationen aus Pkw (Fahrzeug der Klasse B) und Anhänger mit zGM über 750 kg, bei welchen die zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg beträgt. Die Eintragung der Schlüsselziffer 96 erfolgt nach Ablegen einer Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung.
Erlaubte Fahrzeuge bei Eintragung der Schlüsselziffer B196 Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B (Vorbesitz mindestens 5 Jahre)
Mindestalter• 17 Jahre: Begleitetes Fahren (B17)
18 Jahre
• 25 Jahre: B196
Mindestalter Sonderregelungen Herabgesetztes Mindestalter auf 17 Jahre:
• für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb
• für Personen in Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt bereits das herabgesetzte Mindestalter; es dürfen jedoch nur bei Fahrten in Deutschland im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gemacht werden.
Erforderliche UnterlagenBiometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Quellen:

Dienstags18:00 bis 20:30 Uhr
Donnerstags 18:30 Uhr – 20:00 Uhr

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