Motorradklassen
Kurzinfo zu den Motorrad-Klassen AM / A1 / A2 / A und Mofa
Die Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A ermöglichen das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Wer das 24. Lebensjahr vollendet hat, hat beim Erwerb eines Motorradführerscheins der Klasse A folgende Möglichkeiten:
- Stufenführerschein: Dies bedeutet erst den Erwerb der leistungsreduzierten Klasse A2 und nach 2 Jahren, Vorbereitung in der Fahrschule und praktischer Prüfung zum Erwerb der Klasse A.
- Direkteinstieg in Klasse A mit 24: Ausbildung und Prüfung auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW.
Erlaubte Kraftfahrzeuge
A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 ccm³ oder einer anderen Antriebsform.Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 ccm³ oder einer anderen Antriebsform. |
Zum Führen eines Mofas (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h) wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Es muss jedoch eine sog. Prüfbescheinigung mitgeführt werden. Wer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, benötigt keine Prüfbescheinigung. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
Mindestalter / Unterlagen für Antrag
Mofa | • Mindestalter: 15 Jahre • Biometrisches Passbild |
AM | • Mindestalter: 16 Jahre • Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
A1 | • Mindestalter: 16 Jahre • Eingeschlossene Klasse: AM • Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
A2 | • Mindestalter: 18 Jahre • Eingeschlossene Klassen: A1, AM • Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
A | • Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg • Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder • Mindestalter 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren • Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM • Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
Quellen:
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.
- www.adac.de
Unterricht findet an folgenden Tagen statt:
Dienstag | 18:30 Uhr – 20:00 Uhr |
Donnerstag | 18:30 Uhr – 20:00 Uhr |