Traktor-Führerschein Klasse L

Kurzinfo zum Traktor-Führerschein Klasse L

Der Führerscheinklasse L erlaubt das Führen von

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b) Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, selbstfahrenden Futtermischwagen, Stapler und anderen Flurförderzeugen mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.

Mindestalter16 Jahre
Erforderliche UnterlagenBiometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Quellen:

Dienstags18:00 bis 20:30 Uhr
Donnerstags 18:30 Uhr – 20:00 Uhr

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